Bhikkhuni-Sangha-Stiftung

Die Bhikkhuni-Sangha-Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der Verwaltung des Buddhistischen Nonnenklosters e.V. (siehe dort), welcher der Stiftungsträger ist. Die Stiftung wurde im Juni 2012 rechtskräftig.

“Zweck der Stiftung und Gemeinnützigkeit

2.1 Zweck der Stiftung ist die Förderung der buddhistischen Religion in Deutschland durch den Erwerb, die Errichtung und den Unterhalt von buddhistischen Nonnenklöstern für den Bhikkhuni-Sangha aller Zeiten und aller Richtungen auf der Grundlage des Dhamma-Vinaya.

Die Förderung soll insbesondere europäischen Buddhisten die Möglichkeit geben, sich in Zurückgezogenheit dem Studium und der Praxis, insbesondere der ursprünglichen Lehre des Buddha zu widmen, um für sich und alle Wesen in liebevoller und friedfertiger Gesinnung heilsam zu wirken.

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch den Erwerb von Gebäuden, Unterkünften aller Art und Grundstücken, deren Unterhalt sowie die Finanzierung von notwendigen Umbau-, Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen, verwirklicht.

Ein Nonnenkloster ist ein Ort, an dem Bhikkhunis und Frauen, die sich auf ein Leben als Bhikkhuni vorbereiten, ein nicht-selbstsüchtiges Leben, das zum vollkommenen Erlöschen von Gier, Hass und Verblendung führt, erlernen und einüben können. Ein Ort also, an dem der Edle Achtfache Pfad praktiziert, der Geist auf die vollständige Befreiung ausgerichtet und das Todlose (Nibbana) erkannt werden kann.

Es soll insbesondere auf der Basis der Tradition des ursprünglichen Buddhismus (Theravada) gemäß des bis heute im Palikanon überlieferten Dhamma-Vinaya (Lehre und Ordendisziplin) ein Ort für alle ernsthaft Strebenden sein, an dem Ordinierte und Nicht-Ordinierte in Abgeschiedenheit verweilen (viharati) und in sinnvollem Rahmen miteinander meditieren, studieren und sich austauschen können; ein Ort also, an dem man sich den Texten gemäß der Erarbeitung der Lehre widmen und die Lehre selbst praktizieren und auch weitergeben kann.

Innerhalb der Tradition des ursprünglichen Buddhismus geschieht dies ohne Festlegung auf eine spezielle Tradition oder einen bestimmten Lehrer. …

2.3 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und religiöse Zwecke im Sinn des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung 1976 (AO).”

Satzung der Bhikkhuni-Sangha-Stiftung v. 08.06.2012

Wenn Sie mithelfen wollen, diese Ziele zu unterstützen und zu fördern, können Sie Ihre Spende/Zustiftung überweisen auf:

Bhikkhuni – Sangha – Stiftung / Buddhistisches Nonnenkloster e.V.
Kontonr. 110 494 19
BLZ 73322380 Hypovereinsbank Oberstaufen
IBAN: DE 74733223800011049419
BIC: HYVEDEMM 570