Liebe Freunde, gerade kam diese Information von der Gemeinde Rettenberg:
Zentrale Ergebnisse, gültig ab 22.06.2020, sind:
- Öffnung der Wellnessbereiche in Thermen und Hotels; Öffnung der Sanitäranlagen auf Campingplätzen
- Ausschank in der Gastronomie bis 23.00 Uhr verlängert
- Besucherregelung in Freizeitparks, Tierparks, Geschäften innen und außen je 10 qm/ 1 Person
- Kulturveranstaltungen: 100 Personen innen/ 200 Personen außen
- Großveranstaltungen bleiben bis 31.08. verboten, von einer Verlängerung dieses Verbots auf Bundesebene ist auszugehen.
- Ende des Katastrophenfalles (bereits ab 17.06.2020)
- Kontaktbeschränkung: ab 17.06.2020 dürfen sich wieder Gruppen von bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum aufhalten
Ergänzende Regelungen zu Hygiene- und Abstandregelungen in Wellness- und Thermenanlagen sollen seitens des Wirtschafts- und Gesundheitsministerium noch in dieser Woche folgen. Wir werden Sie auch hierzu zeitnah informieren.
Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
Für die Mitwirkenden gilt in geschlossenen Räumen, in denen sich auch Besucher aufhalten oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht; dies gilt nicht, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder wenn der Mitwirkende einen festen Platz eingenommen hat und den Mindestabstand einhält.
§ 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann; bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten; Chorgesang im Bereich der Laienmusik ist unzulässig.
Weiterhin informieren wir Sie über die Änderung zur fünften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Anlage), die noch bis 21.06.2020 gilt.