Aufenthaltsinformation für Nonnen

Bitte beachten:

derzeit können wir keine Kandidatinnen für Ordination mehr annehmen. Bereits ordinierte Nonnen werden gebeten, ihren Aufenthalt bei uns auf 2 Wochen zu begrenzen, denn wir haben zur Zeit keinen Platz im Nonnenbereich.

Kurze Zusammenfassung der Aneñja Vihara Verfassung (Khor Wat)

Die Aneñja Vihara Buddhistisches Nonnenkloster ist ein Ort für Meditation, Dhamma Praxis und Training für Anwärterinnen, die anstreben, Bhikkhunī zu werden.

Das Nonnentrainingskloster Aneñja Vihara dient dem Zweck, die Bhikkhunī Sagha in Deutschland zu etablieren und zu fördern. Anwärterinnen sollen ein Training in der Theravādatradition erhalten, das sich weder an Mahānikaya noch Dhammayutika orientiert, sondern nach dem Dhamma Vinaya ausgerichtet ist.

Dieses Training soll Nonnen ermöglichen, sicher und vertraut mit der Lehre des Buddha zu werden, (Palikanon und Regeln für Nonnen), sodass sie nach ihren Trainingsjahren fähig sein werden, den Dhamma kompetent und selbständig zu leben und zu verbreiten. Wie lange dieses Training dauert, ist durch den Vinaya geregelt, kann aber in der Länge durchaus individuell unterschiedlich sein und wird durch die ordinierende Bhikkhunī (preceptorin, Pavattinī) bestimmt.

Neben der Praxis der Meditation, welcher ein großer Stellenwert beigemessen wird, werden Dhamma und Vinaya gelehrt bzw. studiert. Zeit und Anweisungen für Meditationsretreats und zum Studium werden von der Bhikkhunī/Bhikkhunīs im Kloster bereitgestellt.

Falls Nonnen mit Ordinationsformen, die im Vinaya nicht vorgesehen sind, wie Mae Chii, Sila Mata, Sila Shin, Sila Dhara etc. die Ordination als Bhikkhunī anstreben, können sie das nötige Training erhalten, so dies von der in Aneñja Vihara ansässigen Hausgemeinschaft und der Klosterleitung gebilligt wird.

Wie bei Laienbesuchern ist auch der erste Aufenthalt für Nonnen in der Aneñja Vihara zunächst zeitlich auf 2 Wochen begrenzt. Wenn von allen Seiten erwünscht ist, kann ein Besuch verlängert oder ein weiterer Besuch vereinbart werden. Frühestens nach einem 3 monatigen Aufenthalt kann von Klosterleitung und -Gemeinschaft beschlossen werden, ob eine besuchende Nonne aufgenommen wird und ein Training zur Bhikkhunī erhält.

Navaka Bhikkhunīs und alle Nonnen, die nicht Bhikkhunīs sind, nehmen während ihres Aufenthaltes Nissaya und halten sich an die Regeln des Klosters sowie an die Regeln, die sie durch ihre Ordination auf sich genommen haben. Besuchende Nonnen werden gebeten, bei Anreise eine Krankenversicherung vorzulegen. Zudem eine Bestätigung des Preceptors oder des Heimatklosters darüber, dass ein Aufenthalt in der Aneñja Vihara und ein Training zur Bhikkhunī genehmigt ist und sie nach dem Training bzw. einer möglichen Ordination als Sāmanerī oder Bhikkhunī dort wieder aufgenommen wird.

Für Saghakammas, die Bhikkhus involvieren, sowie für die 2 wöchentliche Ovāda werden die Mönche des Muttodaya Klosters oder andere, durch die Klosterleitung angefragte Bhikkhus, herangezogen.

Sollten 4 Bhikkhunīs oder mehr zusammenkommen, wird der Bhikkhunī Pātimokkha in der 3. Edition, editiert von Ayya Tathāloka Bhikkhuni und Nimmalā Bhikkhuni der Santipada Publications verwendet.

Die im Kloster verwendete Sprache ist Deutsch, dies gilt auch für Ovāda und Saghakamma, wo kein Pali verwendet wird. Einige im Kloster anwesende Nonnen sprechen Englisch und Spanisch, es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass alles immer übersetzt wird oder Übersetzungen immer korrekt sind. Die Nonnen, die des Deutschen nicht kundig sind und länger in Aneñja Vihara bleiben wollen, werden gebeten, Deutsch zu lernen und sicherzustellen, dass sie Saghakammas sowie An- und Unterweisungen verstehen.

Das Kloster steht unter der Leitung von der Äbtissin (Klosterleitung). Diese delegiert Aufgaben an die Hausgemeinschaft. Auch Nonnen, die länger als 2 Wochen im Kloster bleiben, werden möglicherweise mit einer Aufgabe beauftragt, die diese dann bis auf Widerruf eigenverantwortlich übernehmen. Alle geschäftlichen Angelegenheiten des Klosters und der Sagha werden zwischen Klosterleitung und den entsprechenden Laien bzw. dem Trägerverein oder der Stiftung geführt.

Sollte die Klosterleitung sich temporär oder vollständig aus der Leitung zurückziehen, ist sie verpflichtet, sich um Nachfolge zu kümmern und diese einzuarbeiten. Dies gilt auch für Leitungsfunktionen anderer Bereiche, wie Arbeitseinteilung, Lagerverwaltung, Küchenmanagement etc.

Falls eine Nonne sich auf ein Leben als Bhikkhunī vorbereitet, wird sie gebeten, alle finanziellen Angelegenheiten oder Besitzansprüche vor ihrer Ordination als Sāmanerī zu organisieren, in dem z. B. ein Familienmitglied notariell autorisiert wird, alle Angelegenheiten zu übernehmen, oder eine Schenkung veranlasst wird. Eine Frau, die noch Schulden zu begleichen hat, ist nicht für eine Ordination geeignet.

Auf Gastfreundschaft wird bei Ordinierten und Laiengästen großen Wert gelegt. Wir leben von Almosen und Spenden und teilen diese gern. Jedoch bitten wir um Verständnis, dass wir den Lebensunterhalt von Nonnen, die mit Geld umgehen können, und von Anwärterinnen nicht tragen können.

Gastnonnen werden gebeten, ihre Handys, Smartphones, Laptops, Tablets etc. abzugeben. In dringenden Fällen kann das Klostertelefon oder Internet benutzt werden.

Wir versuchen, im Kloster eine angenehme und stille Praxisatmosphäre aufrecht zu erhalten, die getragen ist von gegenseitigem Respekt, von Liebender Güte und Mitgefül im Guten wie im Schlechten. Natürlich kann es zu zwischenmenschlichen Spannungen kommen, oder zu eigenen Problemen. Solchen Situationen bitten wir mit Gleichmut zu begegnen. Um Aniccā, Dukkhā und Anattā wissend, sollten sich streitende Parteien in Stille zurückziehen und entweder allein oder mit Hilfe der Klosterleitung oder der Hausgemeinschaft eine Lösung der Probleme mittels der 7 Adhikaraasamathā anstreben. Sollte es nicht möglich sein, Unstimmigkeiten beizulegen, behält die Klosterleitung es sich vor, eine oder beide streitenden Parteien aus dem Kloster zu entlassen.

Dies ist eine kurze Zusammenfassung des Khor Wat, der Klosterverfassung.